Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GoFitness
(Endgültige Fassung, Stand: November 2025)
GoFitness – Inhaber Engin Ünlü
Kaiserstraße 11a, 38259 Salzgitter-Bad
E-Mail: info@gofitnessclub.de
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1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Fitnessstudio GoFitness – Inhaber Engin Ünlü (nachfolgend „GoFitness“) und den Mitgliedern oder Tagesnutzern (nachfolgend „Mitglied“) über die Nutzung des Studios, seiner Einrichtungen und Leistungen.
(2) Vertragspartner ist Engin Ünlü, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „GoFitness“.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt.
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2. Vertragsschluss und Widerrufsrecht
(1) Die Mitgliedschaft kommt durch Online-Anmeldung, schriftlichen Vertragsabschluss oder Check-in am Terminal im Studio zustande.
(2) Mit der Anmeldung gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. GoFitness kann den Antrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail ablehnen; erfolgt keine Ablehnung, gilt der Vertrag als angenommen.
(3) Minderjährige ab 14 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
(4) Widerrufsrecht (bei Online-Abschluss): Schließt das Mitglied den Vertrag online oder über Fernkommunikationsmittel ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Beginnt die Nutzung des Studios auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet das Mitglied GoFitness anteilige Zahlung bis zum Widerrufszeitpunkt.
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3. Vertragsarten, Laufzeiten und automatische Verlängerung
(1) GoFitness bietet folgende Vertragsmodelle an:
• 4-Wochen-Abo: Mindestlaufzeit 4 Wochen, Kündigung . Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
• 12-Monats-Abo: Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung mit Frist 4 Wochen zum Laufzeitende. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
• Tagespass („Daily Pass“) für 9,90 €: Einmalige Nutzung innerhalb von 24 Stunden.
(2) Kostenfreie Testphase (gilt nicht für Daily Pass):
a) Bei Abschluss eines Abos erhält das Mitglied eine einmalige, kostenfreie 14-tägige Testphase ab Vertragsbeginn.
b) Wird der Vertrag nicht spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Testphase in Textform gekündigt, wandelt sich die Mitgliedschaft automatisch in das gewählte, kostenpflichtige Abo-Modell um. Die Mindestlaufzeit beginnt unmittelbar nach Ablauf der Testphase.
c) Kündigungen während der Testphase müssen in Textform (E-Mail genügt) erfolgen.
(3) Das Widerrufsrecht nach Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
(4) Bei Abschluss eines Abos fällt eine einmalige Anmeldegebühr von 49 € an.
Diese Gebühr deckt die administrative Erfassung, Einrichtung des Zutrittssystems und die Bereitstellung des Mitgliedsprofils ab. Im Rahmen von Sonderaktionen, Events oder befristeten Angeboten (z. B. Eröffnungswochen, Black Friday u. Ä.) kann die Gebühr variieren oder entfallen.
(5) Kündigungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail an info@gofitnessclub.de) erfolgen. Wurde der Vertrag online abgeschlossen, steht zusätzlich ein Kündigungs-Button auf der Website zur Verfügung.
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4. Zugang, Nutzung und Verhalten
(1) Das Studio ist täglich 24 Stunden geöffnet und personallos betrieben.
(2) Zutritt erfolgt ausschließlich per QR-Code oder Transponder, die persönlich und nicht übertragbar sind.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich, Geräte und Räume sorgsam und bestimmungsgemäß zu nutzen. Übernachtungen oder zweckfremde Nutzung sind verboten.
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4a. Hausordnung und Verhaltensregeln
(1) Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten; sie ist im Studio ausgehängt und auf der Website abrufbar.
(2) Verboten sind insbesondere:
a) Konsum oder Mitbringen von Alkohol, Drogen oder leistungssteigernden Mitteln,
b) Mitführen von Glasflaschen,
c) gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Personal Training ohne Erlaubnis).
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist GoFitness zur sofortigen Sperrung des Zutritts und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(4) Das Training erfolgt außerhalb betreuter Zeiten auf eigene Verantwortung.
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5. Nichtübertragbarkeit und Vertragsstrafe
(1) Eine Weitergabe des Zutrittsmediums an Dritte ist untersagt.
(2) Bei schuldhafter Weitergabe oder gemeinsamer Nutzung ist GoFitness berechtigt, den Zutritt sofort zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(3) Für jeden nachgewiesenen Fall schuldhafter Weitergabe verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 200€.
(4) Vor Festsetzung der Vertragsstrafe erhält das Mitglied eine 7-tägige Stellungnahmefrist.
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6. Beiträge, Zahlungsweise und Folgen
(1) Beiträge werden per Lastschrift zur vereinbarten Mitgliedschaftszahlung eingezogen (Anfang,Mitte oder ende des Monats oder 4 Wöchentlich)
(2) Bei Zahlungsverzug von zwei Monaten kann GoFitness fristlos kündigen.
(3)Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug um mehr als zwei Monatsbeiträge ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch Go Fitness möglich und der noch offene Gesamtbetrag der laufenden Mitgliedschaft wird als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnen wir dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren zzgl. Mahngebühren. Das Mitglied hat Go Fitness Änderungen seiner Bankverbindung oder Anschrift unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
(4) Verlust des Zutrittsmediums ist unverzüglich zu melden; Ersatzgebühr 19,90 €.
(5) Änderungen von Adresse, E-Mail oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
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7. Vorübergehende Schließung, Einschränkungen und höhere Gewalt
(1) GoFitness darf Teilbereiche oder Geräte wegen Wartung, Reinigung, Modernisierung oder behördlicher Auflagen vorübergehend schließen.
(2) Eine zeitweise Einschränkung begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Beitragsminderung, sofern die wesentliche Nutzung des Studios erhalten bleibt.
(3) Das gilt insbesondere, wenn Zusatzleistungen (z. B. Duschen oder Sanitäranlagen) zeitweise nicht verfügbar sind.
(4) Bei behördlich angeordneter Schließung (z. B. Pandemien) ist das Mitglied für den Schließungszeitraum von der Zahlungspflicht befreit. GoFitness kann dem Mitglied alternativ eine Vertragsstilllegung oder Laufzeitverlängerung anbieten.
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7a. Änderung der Öffnungszeiten
(1) GoFitness behält sich das Recht vor, die 24/7-Öffnungszeiten einzuschränken (z. B. auf 06:00 bis 24:00 Uhr), sofern dies aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheitsvorfälle, behördliche Anordnungen, betriebliche Notwendigkeiten) erforderlich ist.
(2) GoFitness informiert die Mitglieder über geplante Änderungen mindestens 4 Wochen im Voraus per Aushang, E-Mail oder Website-Hinweis.
(3) Sollte die Einschränkung unverhältnismäßig sein, ist das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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7b. Technische Änderungen und Systemanpassungen
GoFitness ist berechtigt, technische Systeme (z. B. Zutrittssysteme, QR-Code- oder Transponderverfahren) anzupassen oder zu ersetzen, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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8. Stilllegung der Mitgliedschaft (Ruhezeit)
(1) Auf Antrag kann die Mitgliedschaft für maximal 8 Wochen stillgelegt werden, wenn ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit mit Attest, Schwangerschaft, Auslandsaufenthalt) vorliegt.
(2) Der Antrag muss GoFitness spätestens 14 Tage vor Beginn in Textform vorliegen.
(3) Während der Ruhezeit entfällt das Nutzungsrecht und die Zahlungspflicht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Stilllegungszeitraum.
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9. Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch GoFitness ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von GoFitness zurückzuführen.
Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
9a) Die Spinde dürfen nicht über nacht reserviert bzw. Abgeschlossen werden, Go Fitness darf in diesem Fall die Spinde aufbrechen und bei beschädigung den Kunden belangen. Die Spinde müssen nach dem Training offen hinterlassen werden.
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10. Videoüberwachung und Datenschutz
(1) Das Studio wird im Eingangs- und Trainingsbereich videoüberwacht. Umkleiden und Duschen sind ausgenommen.
(2) Die Aufzeichnungen dienen der Sicherheit, dem Schutz vor Diebstahl und der Aufklärung von Vorfällen.
(3) Die Speicherdauer beträgt maximal 72 Stunden.
(4) Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar im Studio und online auf www.gofitnessclub.de/datenschutz.
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11. Änderungen der AGB
(1) GoFitness kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn berechtigte Gründe bestehen (z. B. Gesetzesänderungen).
(2) Das Mitglied wird auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens (Zustimmungsfiktion) hingewiesen.
(3) Änderungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder keine Nachteile für das Mitglied haben, können sofort wirksam werden.
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12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Salzgitter, sofern das Mitglied Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.