
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Go Fitness und den Mitgliedern. Mitglied ist jede Person, die einen entsprechenden Vertrag mit Go Fitness abgeschlossen hat und somit zur Nutzung der Studios berechtigt ist.
2. Mitgliedschaft
(1) Allgemeines
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Studios während der offiziellen Öffnungszeiten (jeweils vor Ort ein Aushang vorhanden). Die Nutzung erfolgt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
(2) Alter und Zustimmung
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Mitglied kann jede Person ab 15 Jahren werden.
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Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
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Alle Mitglieder dürfen auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten trainieren.
(3) Persönliche Nutzung und Haftung
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Die Mitgliedschaft ist ausschließlich persönlich und darf nicht übertragen werden.
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Das Zutrittsmedium (z. B. Chipkarte) darf nur vom Mitglied selbst verwendet werden.
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Bei schuldhafter Weitergabe kann Go Fitness einen Schadensersatz von 300,00 EUR verlangen.
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Sollte nachgewiesen werden, dass weniger oder gar kein Schaden entstanden ist, wird nur der nachgewiesene Schaden berechnet. Eine Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Mitteilungspflicht bei Datenänderungen
Das Mitglied muss Änderungen von Namen, Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich postalisch an die Go Fitness Mitgliederverwaltung Harzburger Str. 28-30, 38871 Ilsenburg mitteilen. Änderungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Zutrittsmedium
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Mit Beginn der Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium, das zum Betreten der Studios berechtigt.
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Es muss bei jedem Besuch vorgelegt werden.
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Wird das Medium verloren oder vergessen, fällt eine Gebühr von 19,90 EUR an, bevor ein neues Medium ausgegeben wird.
(2) Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten, die in jedem Studio ausgehängt wird. Das Personal ist befugt, zur Sicherstellung der Ordnung und Sicherheit Anweisungen zu geben.
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Spindnutzung
In jedem Studio stehen verschließbare Spinde zur Verfügung. Diese können während der Trainingszeit kostenlos genutzt werden. Bei vertragswidriger Nutzung kann Go Fitness den Spind öffnen und dessen Inhalt entfernen.
(3) Parkplätze
Wenn spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, dürfen diese ausschließlich während der Trainingszeiten genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist Go Fitness berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen (weitere Details dazu unter Punkt 11).
4. Beiträge
(1) Zahlungsmodalitäten
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Die monatlichen Beiträge sind im Voraus am ersten Tag des Monats fällig und werden automatisch eingezogen.
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Etwaige Teilbeiträge werden zu Beginn des Vertrags fällig.
(2) Zusätzliche Leistungen
Weitere Angebote, die nicht Teil der Mitgliedschaft sind, können gegen gesonderte Zahlung in Anspruch genommen werden.
(3) Preisanpassungen
Go Fitness kann die Mitgliedsbeiträge nach billigem Ermessen an veränderte Kosten (z. B. Personal- oder Sachkosten) anpassen. Kostensenkungen sollen dabei mindestens im gleichen Umfang berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen.
(4) Umsatzsteueränderungen
Erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer, wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst. Sinkt der Steuersatz, erfolgt eine entsprechende Reduzierung des Beitrags.
5. Vertragsdauer, Kündigung und Stilllegung
(1) Monatlich kündbare Verträge
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Die Mitgliedschaft läuft zunächst einen Monat.
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Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit.
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Beide Parteien können den Vertrag dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Textform beenden.
(2) 12-Monats-Vertrag
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Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate.
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Eine Kündigung ist jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende möglich.
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Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch zu eine
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m monatlich kündbaren Vertrag zu den dann gültigen Konditionen.
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Bei einem Umzug (Hauptwohnsitzverlegung von mehr als 30 Kilometern, in einer Stadt/Gemeinde ohne Go Fitness Studio) kann der Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR an, sofern kein geringerer Aufwand nachgewiesen wird.
(3) 24-Monats-Vertrag
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Die Bedingungen entsprechen weitgehend denen des 12-Monats-Vertrags.
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Auch hier gilt bei Umzug (unter den gleichen Bedingungen) die Kündigungsmöglichkeit mit dreimonatiger Frist und einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR.
(4) Allgemeine Regelungen
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Während der laufenden Vertragszeit ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei wichtigen Gründen.
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Eine Aussetzung der Mitgliedschaft (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Dienstpflichten) ist möglich, wenn der Zeitraum im Voraus festgelegt wird.
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Während der Aussetzungsphase ruht die Nutzungsmöglichkeit und die Zahlungsverpflichtung.
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Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Aussetzungsdauer.
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Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR fällt auch hier an.
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Bei vereinbarten unentgeltlichen Nutzungszeiträumen verlängert sich der Vertrag um diesen Zeitraum (maximal 12 Monate).
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Kündigungen oder Aussetzungen müssen unter Angabe der Kundennummer erfolgen und per Brief an: Go Fitness Mitgliederverwaltung Harzburger Str. 28-30, 38871 Ilsenburg eingereicht werden.
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6. Konsumverbote und verbotene Gegenstände
Im Studio gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Zudem dürfen keine Suchtmittel konsumiert werden.
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Nur ärztlich verordnete und verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen mitgeführt werden, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch.
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Das Mitbringen oder Weitergeben anderer leistungssteigernder Mittel ist untersagt.
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Bei Verstößen kann Go Fitness den Vertrag fristlos kündigen und einen Schadensersatz von 300,00 EUR fordern (bzw. den tatsächlichen, nachgewiesenen Schaden).
7. Haftung
(1) Allgemeine Haftungsausschlüsse
Go Fitness haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied entstehen – außer es liegt ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vor oder es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Go Fitness oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
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Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind (z. B. Bereitstellung der Einrichtung).
(2) Mitgebrachte Wertgegenstände
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine wertvollen Gegenstände in das Studio zu bringen.
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Für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernimmt Go Fitness keine Bewachung oder Sorgfaltspflicht – eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Go Fitness.
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Das Nutzen von Spinden begründet keinen Anspruch auf Haftung seitens Go Fitness.
8. Datenschutz und Videoüberwachung
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Go Fitness erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten (inklusive Fotos) zur Vertragserfüllung oder zur Aufklärung von Straftaten.
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Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer erfasst.
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Teile des Studios (z. B. Eingangs- und Kassenbereich) werden videoüberwacht, wobei Aufnahmen in der Regel nach 72 Stunden automatisch gelöscht werden, sofern keine berechtigte Anforderung durch Strafverfolgungsbehörden erfolgt.
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Eine Überwachung von Umkleide- oder Duschbereichen findet nicht statt.
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Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO) werden eingehalten.
9. Parkplatznutzung
Falls im Mitgliedsvertrag vereinbart, stellt Go Fitness kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
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Die Nutzung der Parkplätze ist jedoch auf maximal 2 Stunden pro Tag während der Trainingszeiten beschränkt.
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Überschreitet ein Fahrzeug diesen Zeitraum, behält sich Go Fitness vor, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
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Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht – dies erfolgt lediglich als kulante Zusatzleistung.
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Der Wegfall der Parkplätze stellt keinen Kündigungsgrund für das Mitglied dar.
10. Schlussbestimmungen
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Go Fitness behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
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Über Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig informiert und erhält eine vierwöchige Frist, diesen Änderungen zu widersprechen.
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Widerspricht das Mitglied, kann Go Fitness den Vertrag jeweils zum Monatsende kündigen.



